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Besamung

Umstellung der Verrechnung bei Zukaufsperma
 ab 01. Jänner 2007

Zusammensetzung der Besamungskosten – bisherige Fakturierung
Grundsätzlich setzen sich die Besamungskosten aus dem tierärztlichen Leistungstarif, dem Samengrundpreis und dem jeweiligen Aufpreis der Stiere zusammen. Der tierärztliche Leistungstarif schwankt aktuell je nach Gebiet zw. 21,10 (Talgebiet) und 22,10(Berggebiet). Bisher wurde im Bereich des Zukauspermas der tierärztliche Leistungstarif und der Samengrundpreis vom Tierarzt im Rahmen der Besamung eingehoben. Mit der Abgabe der jeweiligen Besamungsscheine bzw. mit der Übermittlung der Besamungsdaten, wurde der Samengrundpreis des Zukaufspermas dem Tierarzt nachträglich in Rechnung gestellt. Damit war ein zusätzlicher Fakturierungsschritt erforderlich.
 

Neue Verrechnung – Gesamtkosten der Besamung bleiben gleich
Um sich diesen zusätzlichen Verrechnungsschritt des Samengrundpreises an den Tierarzt im Sinne einer  Verwaltungsvereinfachung zu ersparen, wird ab 01.01.2007 der Samengrundpreis mit dem Aufpreis direkt bei der Bestellung dem bestellenden Landwirt bzw. dem bestellenden Tierarzt in Rechnung gestellt. Die Gesamtkosten der Besamung für den Landwirt bleiben damit gleich.
Zukaufspermabesamung ab 01.01.2007 – Tierarzt erhält nur mehr den tierärztlichen Leistungstarif
Wird das Zukaufsperma vom Landwirt bestellt und den entsprechenden Tierärzten zugeteilt, reduziert sich der Betrag der Besamungskosten welcher an den Besamungstierarzt zu bezahlen ist, ausschließlich auf den tierärztlichen Leistungstarif. Dieser beträgt wie eingangs erwähnt aktuell im Talgebiet 21,05 und im Berggebiet 22,05. Wird das Zukaufsperma von den Tierärzten bestellt sind natürlich wie bisher die Gesamtkosten der Besamung den jeweiligen Tierärzten zu ersetzen.
 

Tarife Gleisdorfer Sperma unverändert
Unverändert von dieser Umstellung im Zukaufspermabereich bleibt die Fakturierung von Gleisdorfer Sperma. Durch die Umstellung auf Direktverrechnung mit den Tierärzten werden der Samengrundpreis, als auch allfällige Aufpreise ebenfalls bereits direkt mit der Auslieferung den Tierärzten in Rechnung gestellt. Dadurch werden im Zuge der Besamung der tierärztliche Leistungstarif, der Samengrundpreis als auch allfällige Aufpreise direkt dem Landwirt verrechnet
 

Gültig für alle ausgelieferten Zukaufspermaportionen – Nachverrechnung notwendig
Um die Tarifumstellung überhaupt vollziehen zu können, ist diese für alle Zukaufspermabesamungen ab 01.01.2007 unabhängig vom Zeitpunkt der Auslieferung umzusetzen. Daher sind alle Zukaufspermabesamungen betroffen, auch jene bei denen die Auslieferung  und Zuteilung bereits vor 01.01.2007 erfolgt ist. Um den Samengrundpreis für vor dem 01.01.2007 ausgelieferte Portionen fakturieren zu können, wird eine Nachverrechnung sämtlicher vor dem Jahreswechsel ausgelieferten Portionen erfolgen.

Gesamtkosten der Besamung bleiben gleich:

Zukaufsperma Bisher

Zukaufsperma NEU

Talgebiet

Berggebiet

Talgebiet

Berggebiet

Bezahlt an den Tierarzt bei Besamung:        
tierärztliche Leistungstarif

21,10

22,10

21,10

22,10

Samengrundpreis (inkl. Prüfbeitrag)

4,90*

4,90*

0,0

0,0

SUMME Tierarzt:

26,0

27,0

21,10

22,10

       
Bezahlt an den ZV+RBS bei Auslieferung:        
Samengrundpreis (inkl. Prüfbeitrag) 0,0 0,0 4,90 4,90
jeweiliger Aufpreis zB € 9 inkl. Ust. 9,0 9,0 9,0 9,0
SUMME Zuchtverband bei Bestellung: 9,0 9,0 13,90 13,90
         
Ges.kosten Besamung in € Landwirt: 35,0 36,0 35,0 36,0
* der Samengrundpreis wurde mit der Erfassung der jeweiligen Besamungsscheinen bzw. der Überlieferung der Besamungs- daten den Tierärzten im nachhinein in Rechnung gestellt.

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