In der Tierprämieninformation 02/2008 vom 21.02.2008 wurde mitgeteilt, dass auf Grund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2007 ein Rind seine Prämienfähigkeit verliert, wenn die Meldungen an die Rinderdatenbank nicht fristgerecht erfolgen.
Seitens der Europäischen Kommission wurde eine Änderung des Artikels 138 der Verordnung 1782/2003 vorgeschlagen und als A-Punkt im Rat verabschiedet, aus der hervor geht, dass verspätete Meldungen an die Rinderdatenbank erst ab Beginn der Haltefrist eines Tiere Relevanz finden. Zur weiteren Klarstellung erfolgte eine schriftliche Erklärung der Kommission, dass sich Meldeverzögerungen nur auf den Prämienbegünstigen beziehen.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft ist daher für das Prämienjahr 2008 folgende Umsetzung vorgesehen: Alle Meldungen des Antragstellers werden ab Beginn des Haltezeitraumes geprüft.
Mutterkuhprämie: Die Anträge werden zu folgenden Stichtagen automatisch generiert: 01.01., 16.03. und am 10.04.; die jeweiligen Haltefristen beginnen am Tag nach der Antragsgenerierung.
Für den ersten Antragstichtag (01.01.2008) bedeutet dies, dass alle Meldungen des Antragstellers über vorangegangene Tierbewegungen bis spätestens 01.01.2008 bzw. bis zum 8.1.2008 (wenn innerhalb der 7-tägen Meldefrist) vorliegen müssen, um die Prämienfähigkeit zu erhalten.
Geht ein Tier während der Haltefrist ab und wird ersetzt, gehen die Verpflichtungen ab dem Tag des Ersatzes auf das Ersatztier über.
Schlachtprämie: Für die Gewährung der Schlachtprämie wird die Haltefrist aufgrund des Schlachtdatums individuell für jedes Tier berechnet. Auch hier gilt, dass alle Meldungen des Antragstellers bis zum jeweiligen Haltefristbeginn (1 bzw. 2 Monate vor Abgang zur Schlachtung) innerhalb von 7 Tagen an die Rinderdatenbank gemeldet sein müssen.
Grundsätzlich gilt sowohl für die Mutterkuh- als auch für die Schlachtprämie, dass eine prämienrelevante verspätete Meldung zum Prämienverlust führt jedoch nicht zu einer Sanktion.
Speziell für die Mutterkuhprämie gilt, dass ein prämienrelevanter Meldeverzug zum Verlust der Prämie führt, die Mutterkuhquote aber erhalten bleibt. Ein Tier mit Meldeverzug wird allerdings bevorzugt als rechnerische Milchkuh verwendet bzw. bevorzugt in die Überquote hineingerechnet.
Ab sofort ist es nicht mehr möglich sich im eAMA-RinderNET über den jeweiligen Meldestatus von einzelnen Tieren zu informieren. Für die Tierhalter wurde folgende Information ins RinderNET gestellt:
Verspätete Meldungen an die Rinderdatenbank - Auswirkungen auf die Prämienfähigkeit:
Auf Grund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2007 verliert ein Rind seine Prämienfähigkeit, wenn die Meldungen an die Rinderdatenbank nicht fristgerecht erfolgen.
Die Europäische Kommission hat mit einem geänderten Rechtstext diese Auslegung entschärft, sodass bei Rindern die Prämienfähigkeit erhalten bleibt, wenn die Meldungen des Antragstellers bis zum Beginn der Haltefrist vorliegen.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft ist daher für das Prämienjahr 2008 folgende Umsetzung vorgesehen:
Alle Meldungen vom Antragsteller werden ab Beginn des Haltezeitraumes auf Verspätung geprüft.
Mutterkuhprämie: Die Anträge werden zu folgenden Stichtagen automatisch generiert: 01.01., 16.03. und am 10.04.; die jeweiligen Haltefristen beginnen am Tag nach der Antragsgenerierung.
Für den ersten Antragstichtag (01.01.2008) bedeutet dies, dass Meldungen vom Antragsteller über vorangegangene Tierbewegungen bis spätestens 01.01.2008 bzw. bis zum 8.1.2008 (wenn innerhalb der 7-tägen Meldefrist) vorliegen müssen, um die Prämienfähigkeit zu erhalten.
Schlachtprämie: Für die Gewährung der Schlachtprämie wird die Haltefrist aufgrund des Schlachtdatums individuell für jedes Tier berechnet. Auch hier gilt, dass Meldungen vom Antragsteller bis zum jeweiligen Haltefristbeginn (1 bzw. 2 Monate vor Abgang zur Schlachtung) innerhalb von 7 Tagen an die Rinderdatenbank gemeldet sein müssen.
Auf Grund der geplanten Verordnungsänderung können prämienrelevante Meldeverzüge künftig erst im Zuge der Tierprämienberechnung überprüft werden. Daher ist es der AMA nicht mehr möglich, diesbezügliche Informationen für einzelne Tiere im eAMA-RinderNET anzuzeigen. Abfragen zum Meldestatus über die Abfragen „Stallregister“ bzw. „Tierinformation“ sind daher ab sofort nicht mehr möglich.
Die AMA ersucht Sie, die Information ehestmöglich an die betrauten Sachbearbeiter weiterzuleiten und steht Ihnen selbstverständlich für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
Für das Vorstands-Mitglied des GB II
Dipl.-Ing. HAUSBERGER eh
(20.01.12) Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die neue Internetapplikation "Anpaarungsplaner Optibull" ab sofort für alle steirischen Züchter der Rassen Fleckvieh, Braunvieh, Holstein und Pinzgauer verfügbar ist.
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