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(07.07.08)

LKV - Vorrechnung gefallen

Vorrechungszeitraum auf den LKV – Berichten ist gefallen. 

Bis zum 1. Juli 2008 wurde bei der Leistungsberechnung jeweils bis zum Kontrolltermin plus 13 Tage gerechnet. Diese 13 Tage sind abhängig von der  Kontrollmethode (bei AT4 sind es 10 Tage) und werden als Vorrechnungszeitraum bezeichnet. Leider führte dieser Zeitraum immer wieder zu Verwirrungen. Zum Beispiel stimmten die Laktationstage bei den Ergebnissen der Probemelkung nicht mit den berechneten Tagen auf der Betriebsdatenübersicht überein. Bei Probemelkungen ab 1. Juli werden diese 13 Tage nicht mehr vorgerechnet. Die Leistungsberechnung (Zwischentagsmodell) bleibt aber gleich. Nach erfolgter Trockenkontrolle oder nach einem Abgang hat also jedes Tier genau so viele Laktationstage wie bisher. Am nächsten Tagesbericht allerdings werden nicht die gesamten Tage des Kontrollintervalls sondern um diese 13 Tage weniger dazugerechnet. Nähere Informationen zur Leistungsberechnung erhalten sie von ihrem Kontrollorgan oder ihrem Leistungsinspektor.

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