Sie befinden sich hier: Startseite » Rinderzucht » Archiv » Blauzungenimpfung - Impfung anfordern

Blauzungenimpfung - Impfung anfordern

Blauzungenimfpung - Impfstoffbedarf bis 13. November in der Bezirkskammer melden!

Mit dem Wegfall der Impfpflicht wird die Gefahr der Einschleppung und Weiterverbreitung der Bluetongue im Jahr 2010 massiv steigen, da gerade der Südosten der Steiermark als Risikogebiet eingestuft wird. Die Handelsbedingungen speziell in Richtung Italien machen die Impfung zudem für viele Betriebe zusätzlich wirtschaftlich notwendig.


Auffrischungsimpfung
Grundsätzlich ist eine Auffrischungsimpfung in einem Abstand von einem Jahr nach der letzten Impfung notwendig, damit das Tier weiterhin als geimpft gilt. Dabei ist bei den bereits zwei Mal geimpften Rindern (sowie auch bei Schafen und Ziegen) nur mehr eine Auffrischungsimpfung ab Jänner 2010 erforderlich.

Teilnahme verbindlich melden
Alle Betriebe, die im kommenden Winter an der Auffrischungsimpfung teilnehmen, müssen bis 13. November 2009 eine verbindliche Meldung ihres Betriebes unter Angabe des zuständigen Betreuungs- (Impf-)Tierarztes bei ihrer zuständigen Bezirkskammer machen. Durch die mit der Impfstoffbestellung zusammenhängenden Vorlaufzeiten können ausschließlich Betriebe an der Auffrischungsimpfung teilnehmen, die eine verbindliche Meldung abgeben.

Einsteller unbedingt vor Verkauf impfen
Unabhängig von der Auffrischungsimpfung sollten Einstelltiere über drei Monate unbedingt rechtzeitig vor dem Verkauf geimpft werden. Nach einem neuen Abkommen mit Italien werden zwar nach wie vor nur zwei Mal geimpfte Einsteller von Italien akzeptiert, die anschließende Wartezeit konnte für den Altersbereich bis 8 Monate aber von 60 auf 30 Tage reduziert werden.


Auffrischungsimpfung:
Verbindliche Teilnahmemeldung bis 13.11.2009 in Bezirkskammer - ohne Meldung keine Impfstoffreservierung möglich
• Nachimpfung Verkaufstiere: Direkte Vereinbarung mit Betreuungs- tierarzt
• Handelsrestriktionen Italien: > unter 3 Monate alte Kälber können nur dann ohne Untersuchung nach Italien verbracht werden, wenn sie von vollständig geimpften Kühen stammen (wichtig vor allem für Braunvieh- und Holsteinkälber) > über 3 bis 8 Monate alte Rinder: 2-fache Impfung erforderlich – zusätzlich 30 Tage Wartezeit für ein Verbringen ohne Untersuchung nach Italien > Für ungeimpfte Rinder über 3 Monate besteht aktuell ein absolutes Verbringungsverbot nach Italien.> Die Sonderbestimmungen für die vektorfreie Zeit gibt Italien noch bekannt.

ZUM ANMELDEFORMULAR AUFFRISCHUNGSIMPFUNG

Aktuelles